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  Allgemeine Geschäftsbedingungen



  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma OnTech (nachfolgend OnTech genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (A.G.B.). Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf anderweitige Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen A.G.B. sind nur wirksam, wenn OnTech diese schriftlich bestätigt.

  2. Proben und Muster gelten als Durchschnittsmuster. Diese verbleiben im Eigentum von OnTech, sofern sie dem Abnehmer nicht gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von OnTech ist der Besteller nicht berechtigt Produktbezogene Daten an Dritte weiter zu geben. Diese beziehen sich in erster Linie auf Konstruktionsdaten, Spezifikationen und Angaben über die Hersteller.

  3. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach Preisliste/ Angebot von OnTech geltende Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn die Lieferung für den Geschäftsbetrieb des Käufers erfolgt. Etwaig anfallende weitere Kosten, wie Porto, Verpackung, etc., werden dem Käufer zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

  4. Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Ist eine Lieferfrist schriftlich vereinbart, verlängert sich diese angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen schriftlich zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

  5. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von OnTech oder deren Partner verlassen hat. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.

  6. OnTech gewährleistet, dass die Ware frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Eingang der Ware beim Käufer. Offensichtliche Fehler sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Ware als einwandfrei. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind OnTech unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung ist nach Wahl von OnTech auf Nachbesserung oder fehlerfreie Neulieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

  7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von OnTech (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Erfolgt die Lieferung der Ware für den Geschäftsbetrieb des Käufers, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich mit der Zahlung des Kaufpreises nicht im Verzug befindet oder OnTech diese Befugnis infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers widerruft. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

    Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Ware durch den Käufer wird stets für OnTech vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht OnTech gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OnTech das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

    Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an OnTech ab. OnTech ermächtigt den Käufer hiermit widerruflich, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von OnTech hinweisen und OnTech unverzüglich benachrichtigen.

    Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für OnTech unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern und tritt hieraus resultierende Entschädigungsansprüche an OnTech ab.

    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist OnTech berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch OnTech liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

  8. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von OnTech sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung gilt 3 Tage nach Rechnungsstellung als zugegangen, sofern der Käufer einen späteren Zugang nicht belegen kann. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von OnTech nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

  9. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen OnTech als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  10. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OnTech und dem Käufer gilt das (materielle) Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbaren oder unmittelbaren sich ergebenen Streitigkeiten nach Wahl des Lieferers, der Hauptsitz (Bonn) des Lieferers oder die Niederlassung des Lieferers.

    Sollte eine Bestimmung dieser A.G.B. oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen OnTech und dem Käufer unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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